Kanzlei Gröbenzell

News

Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr

Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt  über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei  Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr

Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

Gunter Nüssel,
Dipl.-Ing. Agr., StB
Josef Kandler,
Dipl.-Kfm., StB

»Individuelle Betreuung und maßgeschnittene Lösungen -
so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«

Willkommen bei der BERATA in Gröbenzell.
Unser Betreuungsgebiet umfasst die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz, Wolfratshausen, Dachau, München-Land, München, Landsberg, Ebersberg, Erding, Miesbach.

Unser Leistungsangebot

Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.

- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
  und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle

          
           

BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Oppelner Straße 5
D-82194 Gröbenzell

Tel.: +49 (0)81 42.44 45 60
Fax: +49 (0)81 42.44 45 616
berata.groebenzell(at)bbjmail.de